Andere Länder - Andere Sitten

Pazifik oder Indischer Ozean statt Ost- oder Fühlinger See
In anderen Ländern gelten andere Sitten und vor allem andere bürokratische Verhältnisse. Wer dachte Deutschland sei das Land mit dem größten Altpapieraufkommen, der kann jetzt staunen. Es folgen Einreisebestimmungen für das Ausland und wir haben uns bemüht, sie auf katzenrelevante Infos zu kürzen...
Die Einreisebestimmungen haben wir im ZooPlus - Magazin entdeckt.


ACHTUNG: Heimtierausweis für die Reise Katzen in der EU

Aufgrund einer neuen Regelung muss für Katzen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Pass, der sogenannte Heimtierausweis, mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen allerdings nur bei Tieren verwendet werden, deren Besitzer ab dem 1.10.2004 nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen. Wie der Impfpass ist der neue EU-Heimtierausweis bei jedem Tierarzt erhältlich. Allerdings muss zuvor das Tier entweder tätowiert oder gechipt und damit einheitlich gekennzeichnet werden.

Allgemeine innerhalb der EU geltende Bestimmungen

Seit dem 1.1.2004 findet die neue EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Zu den EU-Mitgliedsländern zählen (in alphabetischer Reihenfolge) Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Die Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind.

Bei Reisen muss der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt werden. Für in Deutschland geimpfte Tiere muss nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung das Mindestalter einer Impfung drei Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Für Tiere, die in anderen EU-Ländern geimpft wurden, gilt eine Impfung bereits nach 21 Tagen als gültig.

Die Mitgliedsstaaten (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königreich/Großbritannien) gestatten eine Einreise eines Heimtiers, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, wenn dieses Tier ein EU Ausweis mitführt und es gechippt/tätowiert und damit eindeutig identifizierbar ist. Es muss seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden sein, an dem es geboren wurde und nicht in Kontakt gekommen sein zu wild lebenden Tieren (vom Tierarzt zu bestätigen).

Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien gelten bis 3. Juli 2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.


Einreisebestimmungen

Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder können beim ADAC oder den jeweils zuständigen Konsulaten erfragt werden.


Belgien

Allgemeine EU-Bestimmungen gültig

Bulgarien

Jedes Tier benötigt eine Bescheinigung zur Identifikation, den Impfstatus und die antiparasitäre Behandlung. Vom Amtstierarzt ist eine Bescheinigung in bulgarischer Sprache notwendig über Herkunft und Gesundheitszustand des Tieres. Diese darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Tierzahl, Tierart, Identifikationsmerkmal, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer (oder Händler)-Anschrift, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse beinhalten. Es muss zudem eine Bescheinigung enthalten sein, dass das Tier vor Reiseantritt nicht krank war, dass es geimpft und innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer behandelt wurde.

Bosnien-Herzegowina

Amtstierärztliches Zeugnis ist erforderlich. Impfpass muss erforderliche Impfungen (z.B. Tollwut) nachweisen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein und darf bei der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Die Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Dänemark

EU-Bestimmungen gültig.

Estland

EU-Bestimmungen

Finnland

EU-Bestimmungen. Eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer ist bei Katzen, die älter als drei Monate sind, mit Prazinquantel nachzuweisen, die nicht älter als 30 Tage sein darf. Name, Dosierung und Form der Verabreichung müssen bescheinigt sein.

Frankreich

EU-Bestimmungen. Mindestalter der Tiere muss 3 Monate (+21 Tage Tollwutimpfung) sein. Eine Sondergenehmigung für jüngere Tiere erteilt das Ministere de l'Agriculture in Paris.

Griechenland

EU-Bestimmungen

Großbritannien/Irland

Quarantänebestimmungen für England

Neue Regelung ist in Kraft getreten

Seit dem 28. Februar 2000 hat Großbritannien seine Reiseverkehrsregelung für Haustiere geändert. Jetzt können Katzen aus westeuropäischen Ländern ohne Quarantäne nach England einreisen. Voraussetzung ist die Erfüllung der Anforderungen des Pilotprojektes PETS (Pet Travel Scheme).

Was bei der Planung einer Englandreise mit einer Katze zu beachten ist:

WICHTIG: Man muss mindestens sechs Monate vor der Einreise mit den Vorbereitungsmaßnahmen beginnen, da dieser Zeitraum � so das britische Landwirtschaftsministerium - zwischen der Tollwut-Impfung und der Einreise liegen muss. Wenn man eine PETS Einreisegenehmigung erhalten möchte, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Microchip-Implantation:
Dem Tier wird vom Tierarzt ein Mikrochip implantiert. Das Tier erhält damit eine Nummer, die zur weiteren Identifikation dient und im Impfpass vermerkt wird.
Tollwut-Impfung:
Nach der Implantation des Mikrochips nimmt der Tierarzt die Tollwut-Impfung vor, die im Impfpass vermerkt wird.
Hat das Tier bereits seit längerem einen Mikrochip und ist eine Tollwut-Impfung danach vorgenommen worden, genügt es, wenn die Schutzimpfung nachgewiesen werden kann.
Wurde das Tier vor der Implantation des Mikrochips geimpft, muss die Impfung nach der Implantation noch einmal durchgeführt werden, damit sie ganz sicher Ihrem Tier zugeordnet werden kann und auf dem Mikrochip registriert ist.
Bluttest:
30 Tage nach der Tollwut-Impfung nimmt der Tierarzt den Bluttest ab. Für die Auswertung des Testes hat das britische Landwirtschaftsministerium das Institut für Virologie Giessen anerkannt. Andere Institutionen in Deutschland sind zur Auswertung des Tests nicht befähigt!
Zwischen dem Bluttest und der Einreise müssen sechs Monate liegen, damit gewährleistet werden kann, dass das Tier nicht bereits vor der Impfung infiziert war.
Fällt der Bluttest negativ aus, d.h. hat das Tier nicht genügend Antikörper gebildet, muss die Impfung sowie der Bluttest wiederholt werden.
Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer:
24 � 48 Stunden vor der Einreise muss sich das Tier einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer unterziehen, die vom Tierarzt bestätigt werden muss.

Sind obige Anforderungen erfüllt, kann der Tierarzt die PETS Einreisegenehmigung ausstellen. Bei der Einreise kontrolliert das für den gewählten Reiseweg zuständige Transport-Unternehmen die Einreisegenehmigung. Außerdem muss der Tierhalter eine unterschriebene Erklärung mit sich führen, die bestätigt, dass sich sein Tier die letzten sechs Monate vor der Einreise in keinem Land aufgehalten hat, das nicht zu den am PETS-Pilotprojekt teilnehmenden Ländern gehört (wie z.B. Asien, Afrika, Südamerika etc.)
Weitere Informationen zu der neuen Regelung erhält man beim Britischen Landwirtschaftsministerium.

GUS

Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Der Internationale lmpfpass (Green-Cross-Formular) wird anerkannt. Ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt muss eingereicht werden, dass nicht älter als 10 Tage sein darf.

Irland

Siehe Großbritannien. Die Einfuhrgenehmigung ist beim Departement of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfragen. Einfuhr allerdings nur nach vorher erteilter Genehmigung möglich!

Island

Mitnahme von Tieren verboten. Ausnahmegenehmigungen werden vom isländischen Landwirtschaftsministerium erteilt.

Italien

EU-Bestimmungen,

Kroatien

Der Tierarzt muss die Gesundheit des Tieres bestätigen, dass keine Krankheiten bestehen und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren. Die Bescheinigung der Tollwutimpfung (mind. 6 Monate, maximal 1 Jahr) muss vorliegen.

Lettland

EU-Bestimmungen

Litauen

EU-Bestimmungen

Luxemburg

EU-Bestimmungen

Niederlande

EU-Bestimmungen

Norwegen

Wer seine Katze nach Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bereits vier bis fünf Monate vor Reiseantritt eine Einfuhrerlaubnis beim zuständigen Konsulat beantragen. Diese Länder verlangen umfangreiche Impfnachweise, Blutuntersuchungen, die Bestätigung über eine durchgeführte Entwurmung sowie eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden.

Österreich

EU-Bestimmungen

Polen

EU-Bestimmungen

Portugal

EU-Bestimmungen

Rumänien

Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen, die für Katzen beträgt 6 Monate.

Schweden

Wer seine Katze nach Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bereits vier bis fünf Monate vor Reiseantritt eine Einfuhrerlaubnis beim zuständigen Konsulat beantragen. Diese Länder verlangen umfangreiche Impfnachweise, Blutuntersuchungen, die Bestätigung über eine durchgeführte Entwurmung sowie eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden.


Schweiz

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Die Bescheinigung des Impftierarztes ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jähriger Schutz. Es ist das Datum der Schutzimpfung, die Art des Impfstoffes, der Name des Herstellers sowie die Chargennummer des Impfstoffes anzugeben. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beim Durchreiseverkehr mit Eisenbahn oder Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen.

Serbien/Montenegro

Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein und darf bei der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Die Bescheinigung darüber muss im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Slowakische Republik

EU-Bestimmungen

Slowenien

EU-Bestimmungen

Spanien

EU-Bestimmungen

Südafrika

Gesundheitszeugnis (Health Certificate), das amtstierärztlich im Ursprungsland beglaubigt wurde, erforderlich. Ausserdem muss eine Amtstierärztliche Einfuhrgenehmigung (Veterinary Import Permit), die über Pretoria eingebracht wurde, vorliegen. Die Beantragung dieser kann bis zu zwei Monate dauern. In einem internationalen Impfpass muss die gültige Tollwutimpfung nachgewiesen sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein und darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

Tschechische Republik

EU-Bestimmungen

Türkei

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein, das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.

Ungarn

EU-Bestimmungen

USA

Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor der Einreise erfolgen und darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen. Nähere Auskünfte:
Animal and Plant Health Inspection Service, U.S. Department of Agriculture, Hyattsville, MD 20782, Tel. 001 -(301) 436-8590 .

Wiedereinreise in die Bundesrepublik

Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung aus. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Impfpass wird anerkannt.

Einfuhr im Ausland erworbener Tiere

Bei der Einfuhr im EU-Ausland erworbener Tiere in die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die lmpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Seit dem 3. Juli 2004 (seit 1. Oktober 2004 verbindlich) gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern in die Europäische Union die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung. Pro Person können nun höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden und die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein. Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich) muss jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und
in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Verbraucherministeriums.

Die Vorschriften der einzelnen Länder können sich ändern. Nähe Auskünfte erteilen die Reisedienste der Automobilklubs, die jeweiligen Konsulate oder das zuständige Veterinäramt.



Europäische Länder noch mal allgemein

In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate (Türkei, Restjugoslawien, Kroatien, Slowenien: 6 Monate) zurückliegen. Die Tschechische und Slowakische Republik fordern darüber hinaus eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose, für Lettland ist zusätzlich die Leptospirose-Impfung Pflicht. Tierärzte kennen die Impfbestimmungen und tragen in einem Internationalen Impfpaß eine Gesundheits- und Impfbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben für das jeweilige Reiseland ein. In einigen Ländern muss bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf.
Wer seine Katze nach Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bereits vier bis fünf Monate vor Reiseantritt eine Einfuhrerlaubnis beim zuständigen Konsulat beantragen. Diese Länder verlangen umfangreiche Impfnachweise, Blutuntersuchungen, die Bestätigung über eine durchgeführte Entwurmung sowie eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden.



Heimtierausweis für die Reise Katzen in der EU

Aufgrund einer neuen Regelung muss für Katzen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Pass, der sogenannte Heimtierausweis, mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen allerdings nur bei Tieren verwendet werden, deren Besitzer ab dem 1.10.2004 nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen. Wie der Impfpass ist der neue EU-Heimtierausweis bei jedem Tierarzt erhältlich. Allerdings muss zuvor das Tier entweder tätowiert oder gechipt und damit einheitlich gekennzeichnet werden.

Vorbeugen gegen Infektionen und Parasiten

Für ungetrübte Urlaubsfreuden sollten neben den gesetzlichen Vorschriften noch einige tierärztliche Ratschläge Beachtung finden: in vielen Urlaubsländern ist die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose noch weitaus größer als in Deutschland. Die rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - schützt die Katze vor Ansteckung am Urlaubsort und zuhause. In einigen südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz) können durch Zeckenbisse und stechende Sandfliegen verschiedene Erreger auf die Katze übertragen werden, die schwere, unter Umständen tödlich verlaufende Infektionskrankheiten auslösen können. Eine Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall ist hier besonders wichtig.


Futterumstellung

Viele Katzen reagieren empfindlich auf Futterumstellungen. Lässt sich am Urlaubsort die gewohnte Fütterung nicht fortsetzen, sollte die Umstellung allmählich durch Zumischung steigender Anteile des neuen Futters in das gewohnte erfolgen. Bei hohen Umgebungstemperaturen ist der Appetit oft vermindert. Das ist kein Grund zur Sorge, solange die Katze nicht an Gewicht verliert. Was nicht gefressen wird, sollte umgehend beseitigt werden. Rasch verderbende Futterreste können Anlass zu ernsthaften Magen-Darm-Störungen sein. Frisches Wasser (Trinkwasserqualität!) muss immer zur Verfügung stehen.

Hautwunden

Kleinere Hautwunden, die normalerweise nicht behandlungsbedürfig erscheinen, müssen in südlichen Ländern sorgfältig versorgt werden. Fliegen nutzen solche Möglichkeiten zur Eiablage. Die sich im Wundgebiet entwickelnden Maden können schwere Heilungsstörungen verursachen. Wer sich vor Reiseantritt von seinem Tierarzt eine individuelle Reiseapotheke zusammenstellen lässt, ist auch für solche Zwischenfälle bestens gerüstet.
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